Eingeschränkter Flugbetrieb ab dem 22.Feb. 2021
Das Land NRW gibt Sportstätten eingeschränkt für den Individualsport frei. Ab Montag 22.Feb.2021 ist somit das Fliegen von zwei Vereinsmitgliedern auf dem Platz wieder erlaubt. Es ist hierbei ein Abstand von 5m einzuhalten. Kommen die Mitglieder aus einem Haushalt, können es auch drei Personen sein. Gäste und Zuschauer sind nicht erlaubt.
Zwei Personen sind nicht viel, blockiert daher bitte nicht für Stunden den Platz und auch nicht zum Laden der Akkus oder ähnlichen Dingen, wenn andere auch Fliegen möchten.