Weiterhin eingeschränkter Flugbetrieb
- maximal 5 Personen aus 2 Hausständen
- dauerhaft 5m Abstand
- Kontaktrückverfolgung über die Einträge im Flugbuch
Das Land NRW gibt Sportstätten eingeschränkt für den Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel frei. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Gäste und Zuschauer sind nicht erlaubt.
Somit gelten die bisherigen Regeln auch ab dem 29.3. weiter.
Fünf Personen sind nicht viel, blockiert daher bitte nicht für Stunden den Platz und auch nicht zum Laden der Akkus oder ähnlichen Dingen, wenn andere auch Fliegen möchten.